Am Sonntag wurde in Ecuador eine neue Verfassung in einem Referendum mit großer Mehrheit angenommen. Diese Verfassung enthält auch erfreuliche Regelungen zur Direkten Demokratie.
Art. 103
Volksinitiative mit 0,25 % der Wahlberechtigten, muss innerhalb von 180 Tagen im Parlament behandelt werden; die Initiatoren haben Rederecht im Parlament.
Bei Verfassungsfragen 1 %, innerhalb 1 Jahres zu behandeln.
Art. 104
Volksbefragung initiiert durch den Präsidenten, die höchste Autorität der Autonomieregierungen oder durch Initiative von Bürgern.
Autonomieregierungen können Thema mit 3/4 ihrer Mitglieder zur Abstimmung stellen.
Durch Initiative von Bürgern: auf nationaler Ebene 5 % Wahlberechtigten, auf lokaler Ebene 10 %.
Unzulässige Themen sind Abgaben und die politisch-administrative Organisation des Landes, mit Ausnahme der in der Verfassung angeordneten.
Das Verfassungsgericht entscheidet vorab über die Verfassungsmäßigkeit der Fragestellung.
Art. 105
Innerhalb des Zeitraumes von 1 Jahr nach der Wahl bis 1 Jahr vor der nächsten Wahl können öffentlich gewählte Vertreter durch die Bevölkerung abgewählt werden. Der Antrag bedarf der Unterstützung von 10 % der Wahlberechtigten. Ein Antrag auf Abwahl des Präsidenten bedarf der Unterstützung von 50 % der Wahlberechtigten.
Art. 106
Bei Abstimmungen entscheidet die absolute Mehrheit der Stimmen. Bei Abstimmungen über die Abwahl des Präsidenten ist die absolute Mehrheit der Wahlberechtigten erforderlich.
(Quelle: http://asambleaconstituyente.gov.ec/nueva-constituci-n-de-la-rep-blica-del-ecuador.html)
