Hin und wieder wird vorgeschlagen, in Deutschland – ähnlich wie in Großbritannien – ein relatives Mehrheitswahlrecht einzuführen. Bei dieser Wahlsystem wird nur mit einer Stimme und nur in Einer-Wahlkreisen gewählt; wer im Wahlkreis die meisten Stimmen hat, gewinnt.
Welche den Wählerwillen verzerrenden Effekte dies hätte, lässt sich gut an den kürzlichen Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen beobachten. Denn in den Wahlkreisen wird dort (wie auch in den Wahlkreisen der meisten anderen Bundesländern und auf Bundesebene) nach relativer Mehrheitswahl gewählt. Den Rest des Beitrags lesen »