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Unlogische Sprünge bei gestaffelten Quoren

In einigen Bundesländern ist die Höhe des Zustimmungsquorums für Bürgerentscheide nach der Einwohnerzahl gestaffelt.
So gilt in Nordrhein-Westfalen für Städte bis 50.000 Einwohner ein Zustimmungsquroum von 20 Prozent, zwischen 50.001 und 100.000 Einwohnern beträgt das Quroum 15 Prozent und ab 100.001 Einwohnern beträgt es 10 Prozent.

Bei dieser Art von Staffelung treten unlogische Sprünge auf.
Nehmen wir für einen Augenblick an, dass jeder Einwohner stimmberechtigt wäre. Da nur Deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahren wahlberechtigt sind, stimmt das nicht. Aber für die folgende Berechnung ist überschaubarer.
Bei genau 50.000 Einwohnern sind 10.000 Stimmen erforderlich. Bei 50.001 Einwohnern sind es 7.501.
Bei genau 100.000 Einwohnern sind 15.000 Stimmen erforderlich. Bei 100.001 Einwohnern sind es 10.001.

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