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Präferenzwahlverfahren: STV – Verhältniswahl zwischen Personen

Bevor ich zu theoretischen Erklärungen komme, zunächst mal eine anschauliche Illustration:

Eine Gruppe von Leuten trifft sich zu einem Filmabend. Es sollen insgesamt 3 Filme gezeigt werden, aber es stehen 5 zur Auswahl. Die 5 Filmhüllen werden mit etwas Abstand auf dem Fußboden verteilt. Jede der anwesenden 19 Personen stellt sich bei ihrem bevorzugten Film auf. Ein Film braucht 5 Unterstützer, um gewählt zu sein. (Denn wenn ein Film von 5 Leuten gewählt wurde, ist er auf jeden Fall unter den 3 Gewinnern, weil nur zwei weitere Filme gleich viele oder mehr Unterstützer haben können.)

Es stellt sich heraus, dass sich bei einem Film 7 Leute aufgestellt haben. Zwei dieser sieben Leute sagen sich daraufhin: „OK, der Film hat schon mehr als genug Stimmen. Wir werden hier nicht gebraucht. Dann unterstützen wir den Film, den wir am zweitbesten finden“ Der eine stellt sich bei einem Film auf, der bisher erst 4 Stimmen hatte. Nun hat er 5 Unterstützer und ist damit als zweiter gewählt. Der andere hat sich bei einem Film aufgestellt, der bisher nur einen Unterstützer hatte und somit jetzt zwei hat. Diese beiden sagen sich dann aber: „Hm, wir können hier nichts mehr ausrichten. Der kann nicht mehr gewinnen. Welches ist denn unser nächstliebster Film? Lass uns dort hingehen!“ Beide unterstützen einen Film, der bisher 3 Stimmen erhalten hatte. Nun hat er 5 Stimmen und ist der dritte Gewinner.

Präferenzwahlverfahren und ihr Sinn und Zweck

Die Übertragbare Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote, STV) ist ein Präferenzwahlverfahren. D.h. die Wähler können die Kandidaten durchnummerieren und sie so in eine Rangfolge bringen. Der Sinn und Zweck davon lässt sich am besten erklären, wenn man zunächst den Fall betrachtet, in dem nur eine Person als Gewinner ermittelt werden soll. Den Rest des Beitrags lesen »

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Übertragbare Einzelstimmgebung und Frauenquote

Manche Organisationen sehen für ihre Wahlen eine Frauenquote vor. Wenn eine Organisation bereit ist, ihre Wahlverfahren für Gremien und Delegierte auf die Übertragbare Einzelstimmgebung (STV) umzustellen, an der Frauenquote aber festhalten möchte, wie lässt sich die Frauenquote dann integrieren? Den Rest des Beitrags lesen »

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STV-Wahlen mit zu wenigen Kandidaten

Für die Wahl von Delegierten und repräsentativen Gremien empfehle ich seit einiger Zeit das Wahlverfahren der Übertragbaren Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote, STV), da dieses eine Personenwahl und zugleich eine Verhältniswahl darstellt, also Minderheiten eine Vertretung aus eigener Kraft und entsprechend ihres Stimmenanteils ermöglicht.

Dieses Verfahren stößt jedoch an seine Grenzen, wenn es nur so viele Kandidaten gibt, wie Plätze zu besetzen sind. Denn in diesem Fall müssten eigentlich alle Kandidaten gewählt sein. Doch wenn bereits von vornherein feststeht, dass alle Kandidaten gewählt sein werden, würde durch die Wahl gar keine Entscheidung mehr getroffen und die Wahl wäre überflüssig. Den Rest des Beitrags lesen »

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Eine kurze Einführung in Präferenzwahlverfahren (Teil 2): mehrere Gewinner

Teil 2: Wenn mehrere Gewinner ermittelt werden sollen

Kreuze für 2 Gewinner

So wie in Teil 1 die Frage war, ab welchem Stimmenanteil ein Kandidat mit Sicherheit gewonnen hat, wenn genau ein Gewinner ermittelt werden soll und der Kandidat mit den meisten Stimmen gewonnen hat, so stellt sich nun die Frage: Ab welchem Stimmenanteil hat ein Kandidat mit Sicherheit gewonnen, wenn zwei Gewinner ermittelt werden sollen und die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen gewonnen haben?

Es ist klar, dass bei einer Wahl mit mehreren Gewinnern ein geringerer Stimmenanteil genügt.

Nehmen wir an, die Stimmen von 100 Wählern verteilen sich folgendermaßen auf fünf Kandidaten:

A 30 Stimmen
B 28 Stimmen
C 22 Stimmen
D 12 Stimmen
E  8 Stimmen

A und B hätten gewonnen. Wenn sich aber die Wähler von E anders entscheiden und für C stimmen würden, läge C mit dann 30 Stimmen knapp vor B und gewänne, obwohl die Stimmenzahl von B unverändert ist. 28 Stimmen genügen also noch nicht. Aber auch A ist noch nicht auf der sicheren Seite, da er mit Hilfe der Stimmen der Wähler von D noch auf den dritten Platz verdrängt werden könnte, wenn sich diese so auf B und C verteilen, dass B und C auf jeweils mehr als 30 Stimmen kommen. Daher sind auch 30 Stimmen noch nicht genug. Den Rest des Beitrags lesen »

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Für eine 0,75-Sitze-Hürde – gegen taktische Spaltungen von Listen

SPD und CDU in NRW klagen – wohl nicht ganz uneigennützig – darüber, dass der Wegfall der Sperrklausel auf kommunaler Ebene zu einer Zersplitterung der Parteienlandschaft und Stadträten mit teilweise 13 Parteien führe.

Wenn die Wähler kleine Parteien wählen, so ist das deren gutes Recht, und diese Parteien haben einen berechtigten Anspruch darauf, dann entsprechend ihres Stimmenanteils im Stadt- oder Gemeinderat vertreten zu sein. Allerdings bietet das in NRW (und anderswo) verwendete Sitzzuteilungsverfahren den kleinen Parteien unnötige Anreize dazu, sich jenseits aller inhaltlichen Motive aus taktischen Gründen noch einmal in zwei Listen aufzuteilen. Doch auch dafür gibt es eine Lösung, wie ich im folgenden erläutern möchte: eine 0,75-Sitze-Hürde. Den Rest des Beitrags lesen »

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